Wer kennt das nicht? Super tolle flache Straßenreifen im Zubehörhandel gefunden, gekauft, auf die Originalfelgen aufgezogen und ab dafür zum TÜV zum Eintragen. Und wo ist der willige Prüfer der das Ganze jetzt einträgt? Der Sachverständige kann die Reifen nach § 21 StVZO eintragen oder auch nicht. Denn bei der Eintragung spielen einige Faktoren eine gewichtige Rolle. Abgaswerte und/oder Endgeschwindigkeit können durch den geänderten Abrollumfang beeinflusst werden. Dafür braucht‘s dann wieder ein teures Abgasgutachten.
Stop. 3P springt hier mit dem Sorglospaket ein.
Reifen-Kit für Explorer Trasher 450 mit Teilegutachten.
- Vorder Reifen 165/70-10 (Standart 21x7-10)
- Hinter Reifen 225/40-9 (Standart 20x11-9 )